„Bei der Diskussion um die Ausgleichsleistung für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem bayerischen Naturschutzgesetz wurden Forderungen im Kreistag nach Änderungen in den Vollzugshinweisen zum Bayerischen Naturschutzgesetz laut, wobei es bereits heute für die Unteren Naturschutzbehörden Ermessensspielräume bei den Ausgleichsleistungen gibt.“, so die CSU-Landtagsabgeordnete Christa Stewens.
Im Rahmen der Energiewende, sollen in Bayern Hindernisse, die den Ausbau der regenera-tiven Energien behindern, bzw. verhindern aus dem Weg geräumt werden. Dies ist Beschlusslage der CSU-Landtagsfraktion. Daher werden zurzeit im Umweltministerium Vor-schläge erarbeitet, auf welche Art und Weise die Vollzugshinweise mit einer Kompensations-verordnung präzisiert werden können, um unnötige landschaftliche Konflikte, mit der Errich-tung von regenerativen Energieträgern zu vermeiden.
"Die finanziellen Ausgleichsleistungen, die eine Untere Naturschutzbehörde fordert, wird dann in einem ausgewogenen Verhältnis zu den jeweiligen Investitionskosten stehen. Wobei der Ermessensspielraum auf ca. 3- 6% der Investitionskosten zum Beispiel einer Windkraftanlage begrenzt werden wird, da der Ausbau von regenerativen Energieträgern Vorrang hat.“, so Stewens weiter.
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