Aktuelles / Presse
07.12.2012, 14:04 Uhr
Mehr Geld für Kommunen im Landkreis Ebersberg
Schlüsselzuweisungen 2013 gestiegen
Im kommenden Jahr fließen 16.407.240 Euro staatliche Mittel für Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Ebersberg. Davon erhalten der Landkreis 11.922.980 Euro und die kreisangehörigen Gemeinden zusammen 4.484.260 Euro. Das teilte heute Christa Stewens Landrat Gottlieb Fauth und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit.
Die Schlüsselzuweisungen steigen bayernweit im Jahr 2013 um über 208 Millionen Euro bzw. 7,8 % auf 2,9 Milliarden Euro. Das hilft vor allem finanzschwachen Kommunen. „Es zeigt sich einmal mehr, dass sich die Kommunen in Bayern auf die Landespolitik verlassen können“, betonte Landtagsabgeordnete Stewens. „Bayern hat auch in diesem Jahr eine kommunalfreundliche und von Staatsregierung und Kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam getragene Lösung für 2013 gefunden“, so Stewens.
Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2013 auf 7,83 Milliarden Euro. Der Zuwachs bei den reinen Landesleistungen (7,33 Milliarden Euro) beträgt 7,9 Prozent gegenüber 2012. „Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten“, so Stewens. Neben den Schlüsselzuweisungen kommen den Kommunen 2013 insbesondere um 74,4 auf 100 Millionen Euro erhöhte allgemeine Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sowie eine Steigerung der Investitionspauschale um 60 Millionen Euro zugute.
Die Schlüsselzuweisungen profitieren 2013 sowohl von der aufkommensbedingten Erhöhung des allgemeinen Steuerverbundes, als auch von der Anhebung der Kommunalquote an diesem Verbund von bisher 12,5 Prozent auf nunmehr 12,75 Prozent.
Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Landkreis Ebersberg an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt. Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2011.
Schlüsselzuweisungen haben generell die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Noch stehen allerdings die Schlüsselzuweisungen 2013 unter Vorbehalt, da der Landtag am 13. Dezember 2012 noch über den Doppelhaushalt 2013-2014 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2013 entscheiden muss.